Prämientabelle zum klassischen Bausparen, für alle die noch keinen prämienbegünstigten Bausparvertrag besitzen
Gewinntabelle zum PLUS-Bausparen, für alle die bereits einen prämienbegünstigten Bausparvertrag besitzen.
Prämientabelle zum klassischen Bausparen, für alle die noch keinen prämienbegünstigten Bausparvertrag besitzen
Gewinntabelle zum PLUS-Bausparen, für alle die bereits einen prämienbegünstigten Bausparvertrag besitzen.
*) Der Frühlingsbonus in Höhe von EUR 100,-- wird nach Abschluss eines Bausparvertrages mit einer Vertragssumme von mind. EUR 16.800,-- und Eingang der ersten Sparzahlung auf das im Bausparantrag bekanntgegebene Einzugskonto für Bauspareinzahlungen überwiesen.
**) Der Einmalerlagsbonus wird ab einer einmaligen Mindesteinzahlung von EUR 5.000,-- berücksichtigt. Nach der 6-jährigen Sparphase wird der Einmalerlagsbonus in Höhe von EUR 30,-- (abzüglich KESt) je EUR 1.000,-- Bausparguthaben, maximal EUR 210,-- (abzüglich KESt) dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Sie haben noch Fragen? Vielleicht können diese unsere FAQs beantworten!
Vertragsbeginn und Ersteinzahlung: Valuta: 01.03.2024. Bis zum übernächsten Halbjahresende beträgt der Einstiegszinssatz 3 % p.a. (beim JUGEND-Bausparen beträgt der Einstiegszinssatz 3,5 % p.a.), danach wird das Guthaben variabel verzinst. Der variable Zinssatz wird gemäß §§ 9 und 10 der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) für jedes Kalenderjahr wie folgt ermittelt: 80 % des unter anderem im Internet unter emmi-benchmarks.eu veröffentlichten Wertes des 12-Monats-EURIBOR (Stichtag ist der letzte Bankarbeitstag im November des jeweils vorangegangenen Jahres), vermindert um 1,0 Prozentpunkte und jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Dieser Zinssatz bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von mindestens 0,01 % p.a. und maximal 4,00 % p.a.
Die beworbenen Zinssätze gelten bis zu einem Guthabenbetrag von EUR 9.500,--. Darüber hinausgehende Beträge werden mit 0,01 % p.a. verzinst.
Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % der gutgeschriebenen Zinsen.
Das Kontoführungsentgelt beträgt derzeit EUR 14,40 pro Kalenderjahr und ist in der Berechnung berücksichtigt. Das Kontoführungsentgelt fällt nur pro volles Kalenderjahr an und wird für Rumpfjahre nicht verrechnet.
Informationen über Anpassungsintervalle, Indikatorregelung, Bandbreiten und die Bausparprämie erhalten Sie auch in unseren ABB.
Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von EUR 100,-- :
start: bausparen:
Mindestvariante: 0,24 % (vor KESt)
Höchstvariante: 4,8 % (vor KESt)
JUGEND-Bausparen:
Mindestvariante: 0,25 % (vor KESt)
Höchstvariante: 4,81 % (vor KESt)
Vertragsbeginn und Ersteinzahlung: Valuta: 01.03.2024. Bis zum übernächsten Halbjahresende beträgt der Einstiegszinssatz 3 % p.a. (beim JUGEND-PLUS-Bausparen beträgt der Einstiegszinssatz 3,5 % p.a.), danach wird das Guthaben variabel verzinst. Der variable Zinssatz wird gemäß §§ 9 und 10 der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) für jedes Kalenderjahr wie folgt ermittelt: 80 % des unter anderem im Internet unter emmi-benchmarks.eu veröffentlichten Wertes des 12-Monats-EURIBOR (Stichtag ist der letzte Bankarbeitstag im November des jeweils vorangegangenen Jahres), vermindert um 1,0 Prozentpunkte und jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Dieser Zinssatz bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von mindestens 0,01 % p.a. und maximal 4,00 % p.a.
Die beworbenen Zinssätze gelten bis zu einem Guthabenbetrag von EUR 9.500,--. Darüber hinausgehende Beträge werden mit 0,01 % p.a. verzinst.
Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % der gutgeschriebenen Zinsen.
Beim PLUS-Bausparen wird kein Kontoführungsentgelt (Spesenbeitrag) verrechnet.
Informationen über Anpassungsintervalle, Indikatorregelung und Bandbreiten erhalten Sie auch in unseren ABB.
Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von EUR 100,-- :
start: bausparen:
Mindestvariante: 0,07 % (vor KESt)
Höchstvariante: 3,98 % (vor KESt)
JUGEND-Bausparen:
Mindestvariante: 0,08 % (vor KESt)
Höchstvariante: 3,99 % (vor KESt)
Stand: 01.03.2024, bis auf Weiteres