Bausparen über einen Vertriebspartner - für alle über 25 Jahre

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Bausparen über einen Vertriebspartner

Bausparen bei der start:bausparkasse mit einer staatlichen Prämie ist einfach, sicher und ertragreich. So machen Sie Ihre künftigen Wohnträume wahr. Selbst wenn Sie renovieren, sanieren oder umbauen möchten – mit Bausparen kommen Sie Ihrem Wohntraum in vieler Hinsicht näher! Nicht umsonst ist Bausparen in Österreich die beliebteste Sparform.

Vignettenaktion - Ihre Vorteile bei der start:bausparkasse - bei Eröffnung des Bausparvertrages bis 31.12.2024​

  • Vignettengeld in Höhe von EUR 103,80*

  • Einmalerlagsbonus bis zu EUR 210,-- (abzüglich KESt)** 

  • 3 % p.a. Einstiegszinssatz bis zum übernächsten Halbjahresende

  • KESt-freie staatliche Bausparprämie beim klassischen Bausparen

  • Sicher und ertragreich ohne Risiko

  • Anspruch auf ein sicheres und günstiges Bauspardarlehen

     

    Schließen Sie Ihren start:bausparvertrag  über einen unserer Vertriebspartner vor Ort ab.

Bausparen mit staatlicher Prämie

Prämientabelle zum klassischen Bausparen, für alle die noch keinen prämienbegünstigten Bausparvertrag besitzen

Gewinntabelle zum PLUS-Bausparen, für alle die bereits einen prämienbegünstigten Bausparvertrag besitzen.

 

*​​​​) Das Vignettengeld in Höhe von EUR 103,80 wird nach Abschluss eines Bausparvertrages mit einer Vertragssumme von mind. EUR 16.800,-- und Eingang der ersten Sparzahlung auf das im Bausparantrag bekanntgegebene Einzugskonto für Bauspareinzahlungen überwiesen. 

**) Der Einmalerlagsbonus wird ab einer einmaligen Mindesteinzahlung von EUR 5.000,-- berücksichtigt. Nach der 6-jährigen Sparphase wird der Einmalerlagsbonus in Höhe von EUR 30,-- (abzüglich KESt) je EUR 1.000,-- Bausparguthaben, maximal EUR 210,-- (abzüglich KESt) dem Bausparkonto gutgeschrieben. 

Vertragsbeginn und Ersteinzahlung: Valuta: 05.11.2024. Bis zum übernächsten Halbjahresende beträgt der Einstiegszinssatz 3 % p.a., danach wird das Guthaben variabel verzinst. Der variable Zinssatz wird gemäß §§ 9 und 10 der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) für jedes Kalenderjahr wie folgt ermittelt: 80 % des unter anderem im Internet unter emmi-benchmarks.eu veröffentlichten Wertes des 12-Monats-EURIBOR (Stichtag ist der letzte Bankarbeitstag im November des jeweils vorangegangenen Jahres), vermindert um 1,0 Prozentpunkte und jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.

Dieser Zinssatz bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von mindestens 0,01 % p.a. und maximal 4,00 % p.a. Die beworbenen Zinssätze gelten bis zu einem Guthabensbetrag von 9.500 Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden mit 0,01 % p.a. verzinst.

Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % der gutgeschriebenen Zinsen.

Das Kontoführungsentgelt beträgt derzeit 14,40 Euro pro Kalenderjahr und ist in der Berechnung berücksichtigt. Das Kontoführungsentgelt fällt nur pro volles Kalenderjahr an und wird für Rumpfjahre nicht verrechnet. Bei PLUS-Bausparen wird kein Kontoführungsentgelt verrechnet.
 

Informationen über Anpassungsintervalle, Indikatorregelung, Bandbreiten und die Bausparprämie erhalten Sie auch in unseren ABB.

start: Bausparen:​

Klassisches Bausparen: Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von 100 Euro:

  • Mindestvariante: 0,21 % (vor KESt)
  • Höchstvariante: 4,89 % (vor KESt)
     

PLUS-Bausparen: Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von 100 Euro:

  • Mindestvariante: 0,05 % (vor KESt)
  • Höchstvariante: 3,99 % (vor KESt)

 

Stand: 05.11.2024 bis auf Weiteres

Das klassische Bausparen der start:bausparkasse setzt sich aus einem erhöhten Einstiegszinssatz und einer variablen Verzinsung zusammen. Der Einstiegszinssatz ist gültig bis zum übernächsten Halbjahresende ab Vertragsbeginn. Somit längstens 12 Monate. Danach wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung für den Rest der 6-jährigen Mindestlaufzeit abgelöst.

Der variable Zinssatz wird gemäß §§ 9 und 10 der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) für jedes Kalenderjahr wie folgt ermittelt: 80 % des unter anderem im Internet unter emmi-benchmarks.eu veröffentlichten Wertes des 12-Monats-EURIBOR (Stichtag ist der Monatsendwert vom November des jeweils vorangegangenen Jahres), vermindert um 1,0 Prozentpunkte und jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. Dieser Zinssatz bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von mindestens 0,01 % p.a. und maximal 4,00 % p.a.

Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % der gutgeschriebenen Zinsen. 

Die beworbenen Zinssätze gelten bis zu einem Guthabenbetrag von 9.500 Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden mit 0,01 % p.a. verzinst.

Beispiel A.: Herr Müller schließt seinen Bausparvertrag am 1.9. eines Jahres ab. Das nächste Halbjahr endet am 31.12. des selben Jahres und das übernächste Halbjahr am 30.6. des Folgejahres. Somit erhält Herr Müller den Einstiegszinssatz bis einschließlich 30.6. des Folgejahres. Ab 1.7. des Folgejahres wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung abgelöst. 
Beispiel B.: Frau Maier schließt ihren Bausparvertrag am 1.1. eines Jahres ab. In diesem Fall endet das nächste Halbjahr am 30.6. des selben Jahres und das übernächste Halbjahr am 31.12. des selben Jahres. Frau Maier erhält somit ihren Einstiegszinssatz bis einschließlich 31.12. des selben Jahres. Ab 1.1. des Folgejahres wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung abgelöst.

Berechnen Sie Ihre zukünftigen Erträge mit unserem Bausparrechner!

Sie können Ihren start:bausparvertrag natürlich auch sicher, bequem und einfach online abschließen.

Natürlich können Sie auch online einen neuen start:bausparvertrag für sich oder Ihr minderjähriges Kind abschließen. Es ist ganz einfach und Sie haben direkt im Online-Bausparantrag Hilfefunktionen zur Verfügung!

Jeder Deviseninländer kann einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen. Das ist jede natürliche Person, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Bei Abschluss für ein minderjähriges Kind muss ein gesetzlicher Vertreter (Vormund) angeführt sein, der den Antrag auch unterfertigen muss. Ausnahme: 14 bis 18-jährige mit eigenem Einkommen.

Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung beträgt pro Person und Jahr 

  • bei monatlicher Einzahlung 100 Euro
  • bei jährlicher Einzahlung 1.200 Euro

Der Prozentsatz für die staatliche Prämie wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf Basis der UDRB (Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen) festgelegt und liegt zwischen 1,5 % und 4 % pro Jahr.

Die Bemessungsgrundlage beträgt max. 1.200 Euro pro Jahr und Person.

Aktuell ist die staatliche Bausparprämie in Höhe von 1,5 % festgesetzt worden.

Die steuerliche Mindestbindungsfrist beträgt 6 Jahre. Nach Ende der Laufzeit ist das Guthaben frei verwendbar.

Sämtliche Stammdaten wie E-Mail-Adresse, Name oder Wohnadresse korrigieren Sie bitte über das entsprechende Änderungsformular. Sollte sich Ihre Kontonummer geändert haben verwenden Sie bitte das Formular zur Einzugsermächtigung.

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und übermitteln Sie dieses unterschrieben an uns. Sie können dies wahlweise über unser Upload-Toolper Mail oder per Post an uns senden.

Möchten Sie nach Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist auf das Bausparguthaben zugreifen, müssen Sie dazu den Bausparvertrag schriftlich kündigen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Berater vor Ort oder senden Sie uns das Kündigungsformular bitte vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben an uns. Sie können dies wahlweise über unser Upload-Toolper Mail oder per Post an uns senden.

Als widmungsgemäßer Verwendungszweck gilt:

  • Errichtung, Beschaffung , Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und Wohnungen
  • Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung (inklusive Umschulungen) des Bausparers
  • Pflege (Betreuung und Hilfe sowie medizinische Behandlung bei Pflegebedürftigkeit) des Bausparers

Die vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrages ist grundsätzlich möglich, aber nicht empfehlenswert. Die steuerliche Mindestbindungsfrist ist 6 Jahre.

Bei einer vorzeitiger Kündigung mit widmungsgemäßer Verwendung kommt es nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zu einer rückwirkenden Neuberechnung der Zinsen ab Vertragsbeginn und einer Anlastung eines Verwaltungskostenbeitrages von bis zu 0,6 % der Vertragssumme oder zu der Anlastung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 0,8 % der Vertragssumme. 

Sollten Sie bei vorzeitiger Kündigung das Bausparguthaben nicht widmungsgemäß verwenden, kommt es zusätzlich zum rückwirkenden Verlust der staatlichen Prämie!

Wenn wir Ihre Fragen noch nicht zufriedenstellend beantworten konnten, wenden Sie sich bitte an einen unserer Vertriebspartner vor Ort oder nehmen Sie über unser Kontaktformular bzw. per Mail direkt mit uns Kontakt auf.