Kundeninformation zum Barrierefreiheitsgesetz
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen im Barrierefreiheitsgesetz.
Hier erklären wir Ihnen einfach, was Bausparen (Sparen und Darlehen) bedeutet und wie es funktioniert. Wir konzentrieren uns dabei auf wesentliche Themen. Wenn wir Fachbegriffe verwenden, erklären wir Ihnen diese Begriffe.
Einige Bausparverträge können Sie im Internet abschließen. In diesem Dokument geht es um Online-Bausparverträge und Darlehen. Wir erklären Ihnen, wie wir die gesetzlichen Anforderungen zur barrierefreien Nutzung erfüllen.
Bitte beachten Sie: Dieses Dokument ist nur zur Information. Rechtlich gilt, was im abgeschlossenen Vertrag und den dazugehörigen Unterlagen zwischen Ihnen und uns vereinbart wurde.
Wer sind wir?
start:bausparkasse AG
Wiedner Gürtel 11
1100 Wien
www.start-bausparkasse.at
service@start-bausparkasse.at
A. Information zu unseren Bausparverträgen
Was ist Bausparen?
Beim Bausparen zahlen viele Menschen Geld in eine gemeinsame Kasse ein. Diese wird von einer Bausparkasse verwaltet. Wer einen Bausparvertrag abschließt, heißt Bausparer:in.
Manche Bausparer:innen benötigen Geld von der Bausparkasse, um zum Beispiel eine Wohnung zu kaufen. Dieses Geld bekommen die Bausparer:innen aus der gemeinsamen Kasse der Bausparkasse, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das nennt man „Darlehen“. Die Bausparer:innen müssen das geliehene Geld in monatlichen Raten zurückzahlen. Diese Raten enthalten auch Zinsen und Kosten. Das bedeutet, dass die Bausparer:innen mehr Geld an die Bausparkasse zurückzahlen müssen, als sie bekommen haben. Der Vertrag dafür heißt Darlehensvertrag und wird zwischen der Bausparkasse und der Bausparer:in abgeschlossen.
Ein Bausparvertrag kann zwei Phasen haben:
- Sparphase: Die Bausparer:in zahlt regelmäßig Geld auf ein Bausparkonto ein, bis eine bestimmte Summe erreicht ist. Für das eingezahlte Geld erhält die Bausparer:in Zinsen.
- Darlehensphase: Wenn die Bausparer:in genug gespart hat, kann sie ein Bauspardarlehen bekommen. Das gesparte Geld und das Geld aus dem Darlehen kann sie dann für
- den Bau, Kauf oder die Renovierung von Liegenschaften,
- Pflege oder
- Bildung verwenden.
Neben dem Bauspardarlehen gibt es auch andere Darlehensformen. Bei diesen Darlehen muss die Bausparer:in vorher kein Geld sparen.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag dient dazu, Geld anzusparen und Vermögen aufzubauen.
Der Bausparvertrag wird zwischen einer Bausparkasse und einer Bausparer:in abgeschlossen.
Im Bausparvertrag steht zum Beispiel:
- Wer die Bausparkasse ist und wer die Bausparer:in ist.
- Wie hoch die Sparzahlungen sind.
- Wie oft der Sparbetrag eingezahlt werden soll (zum Beispiel monatlich, jährlich oder einmalig).
- Wie viel die Bausparer:in insgesamt ansparen wird.
- Wie viele Zinsen die Bausparkasse zahlt.
Bausparer:innen haben einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen aber kein Bauspardarlehen aufnehmen und können auch nur sparen.
Sie möchten einen Bausparvertrag bei uns abschließen?
Um einen Bausparvertrag abzuschließen, müssen Sie ein Formular ausfüllen.
In diesem Formular teilen Sie uns Informationen über sich mit. Dazu gehören persönliche Angaben wie Ihr Name und Ihre Adresse. Wir müssen auch wissen, wie viel Sie sparen werden. Alle Informationen müssen vollständig und richtig sein.
Sie erhalten von uns einige vom Gesetz vorgeschriebene Informationen. Wenn das Formular in Ordnung ist, stellen wir die Urkunde für Ihren Bausparvertrag aus.
Wenn Sie einen Bausparvertrag mit uns abschließen möchten, kontaktieren Sie uns bitte: service@start-bausparkasse.at.
Wird Bausparen staatlich gefördert?
Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, können Sie die staatliche Bausparprämie bekommen. Die Prämie beträgt derzeit bis zu 18 Euro pro Jahr.
Welche Dokumente gehören zum Bausparvertrag?
Zum Bausparvertrag gehören neben der Urkunde über den Bausparvertrag auch die Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft und weitere Unterlagen. Sie bekommen alle notwendigen Dokumente zum Bausparvertrag von uns.
Gibt es Kosten beim Bausparvertrag?
Im Bausparvertrag steht, wie viel Sie für das Bausparkonto bezahlen müssen. Das nennt man Kontoführungsentgelt. Dieses Kontoführungsentgelt kann sich während der Laufzeit Ihres Bausparvertrages ändern. Die Regeln dafür stehen im Bausparvertrag und den Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft.
Es können noch weitere Kosten anfallen. Die Kosten werden mit Ihnen vereinbart.
Wann beginnt der Bausparvertrag?
Der Bausparvertrag beginnt mit dem vereinbarten Datum. Dieses Datum steht in Ihrem Vertrag.
Wie können Sie den Bausparvertrag beenden?
- Rücktritt: Sie können von Ihrem Bausparvertrag zurücktreten. Im Bausparvertrag steht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange Sie nach Abschluss des Bausparvertrages zurücktreten können. Die Frist beginnt, wenn Sie den Bausparvertrag bekommen.
- Kündigung: Sie müssen den Bausparvertrag kündigen, damit der Vertrag endet und wir Ihnen Ihr Sparguthaben auszahlen können. Wenn die Sparzeit vorbei ist und Sie Ihr Sparziel erreicht haben, können Sie den Vertrag ohne Nachteile kündigen. Die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung stehen in Ihrem Vertrag.
Können Sie einen Bausparvertrag auch im Internet (elektronischer Geschäftsverkehr) abschließen?
Ja, Sie können bei uns einen Bausparvertrag auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) abschließen. Das bedeutet, dass der Vertrag über das Internet (online) abgeschlossen wird.
Hier finden Sie die Abschlussmöglichkeit:
Haben Sie noch Fragen oder Anliegen? So können Sie uns kontaktieren: service@start-bausparkasse.at.
B.) Information zu unseren Darlehen
Was ist ein Darlehensvertrag?
Mit einem Darlehensvertrag kann Geld verliehen werden. In diesem Vertrag steht, wie Sie das geliehene Geld zurückzahlen müssen. Meist zahlen Sie das Geld in monatlichen Raten zurück.
Wozu wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen?
Ein Darlehensvertrag können Sie abschließen, wenn Sie vorübergehend mehr Geld brauchen, als Sie haben. Wenn Sie mit uns einen Darlehensvertrag abschließen, sind wir die Darlehensgeberin und Sie die Darlehensnehmer:in.
Wenn Sie einen Darlehensvertrag von uns bekommen möchten, brauchen Sie zuerst einen Bausparvertrag mit uns.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie sich Geld für folgende Zwecke leihen:
- Kauf und/oder Renovierung eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung
- Bildung
- Pflege
Wenn Sie schon woanders Geld für diese Zwecke ausgeliehen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den alten Vertrag durch einen neuen Vertrag mit uns ersetzen. Das nennt man Umschuldung.
Für andere Zwecke wie Kauf eines Autos oder Finanzierung einer Reise dürfen wir kein Geld leihen.
Müssen Sie für das Ausborgen des Geldes etwas zahlen?
Ja, wenn Sie Geld leihen, zahlen Sie Zinsen. Zinsen sind ein Prozentsatz des Geldes, das Sie noch zurückzahlen müssen. Das bedeutet, Sie zahlen mehr Geld zurück, als Sie bekommen.
Es gibt verschiedene Arten von Zinssätzen.
- Fixzinssatz: Der Zinssatz bleibt für eine bestimmte Zeit gleich.
- Variabler Zinssatz: Der variable Zinssatz ändert sich in gewissen Abständen und hängt von einem vereinbarten Vergleichszinssatz/wert ab. Wenn sich dieser Vergleichswert ändert, ändern sich auch Ihre Zinsen.
Sie können auch Fixzinssatz und variablen Zinssatz kombinieren.
Welche Kosten fallen sonst noch an?
Zusätzlich zu den Zinsen fallen weitere Kosten an. Diese Kosten werden mit Ihnen vereinbart.
Wie zahlen Sie das Darlehen zurück?
Sie zahlen das Darlehen meistens mit monatlichen Zahlungen zurück. Die Rückzahlung wird mit Ihnen vereinbart.
Können Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Sie dürfen das Darlehen früher zurückzahlen als im Vertrag steht. Allerdings können wir in bestimmten Fällen eine Entschädigung von Ihnen verlangen. Diese Fälle werden mit Ihnen vereinbart. Die Entschädigung beträgt höchstens 1 Prozent von dem Betrag, den Sie früher zurückzahlen.
Haben Sie ein Rücktrittsrecht?
In bestimmten Fällen können Sie vom Darlehensvertrag zurücktreten. Dann müssen Sie das erhaltene Geld und die Zinsen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.
Wann bekommen Sie ein Darlehen?
Sie bekommen ein Darlehen nur, wenn Sie die Rückzahlungen bezahlen können und weitere Voraussetzungen erfüllen. Wir prüfen das, bevor Sie den Darlehensvertrag unterschreiben.
Wie wird das Darlehen abgesichert?
Die von uns finanzierte Liegenschaft ist unsere Sicherheit.
Was passiert, wenn Sie Darlehensraten nicht zahlen?
Zahlen Sie Darlehensraten nicht wie vereinbart, schicken wir Ihnen eine Mahnung. Eine Mahnung ist eine schriftliche Aufforderung, die vereinbarte Zahlung zu leisten. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, können zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie nach der Mahnung auch nicht zahlen, können wir das Darlehen fällig stellen. Das bedeutet, dass Sie den gesamten noch offenen Betrag sofort zahlen müssen.
Wenn Sie auch dann nicht zahlen, können wir Ihre Sicherheiten verkaufen. Mit dem Geld aus dem Verkauf begleichen wir Ihre Schuld bei uns ganz oder teilweise.
Können Sie ein Darlehen auch im Internet (elektronischer Geschäftsverkehr) abschließen?
Ja, Sie können bei uns ein Darlehen auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) abschließen. Das bedeutet, dass der Vertrag über das Internet (online) abgeschlossen wird.
Hier finden Sie die Abschlussmöglichkeit: Online Darlehen
Haben Sie noch Fragen oder Anliegen? So können Sie uns kontaktieren: service@start-bausparkasse.at
C. Beschreibung, wie wir die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen
Erklärung zur Barrierefreiheit
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking, Webseite, Selbstbedienungs-Geräte). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.
Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.
Anforderungen an die Barrierefreiheit:
Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt.
Hier finden Sie Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen:
Online-Bausparen - über 25 Jahre
Online Jugendbausparen – für alle unter 25 Jahre
Das Sprachniveau dieser Informationen liegt nicht über B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats.
Barrierefreiheits-Anforderungen unserer digitalen Kanäle
Multisensorische Bereitstellung von Informationen
- Schriftliche Inhalte: Informationen werden in Textform bereitgestellt.
- Vorlesbare Inhalte: Inhalte sind so gestaltet, dass sie von Vorlesesoftware wiedergegeben werden können.
Verständliche Präsentation der Informationen
- Einfache Darstellung: Informationen werden klar und leicht verständlich präsentiert.
- Barrierefreie Texte: Texte sind so formuliert, dass sie von möglichst vielen Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, verstanden werden können.
- Hohe Kontraste gemäß WCAG-Vorgaben: Visuelle Inhalte verwenden ausreichende Farbkontraste, um die Lesbarkeit für Personen mit Sehbehinderungen zu gewährleisten.
Wahrnehmbare Darstellung für Nutzerinnen und Nutzer
- Angemessene Schriftgröße: Schriftgrößen sind groß genug, damit sie gut lesbar sind.
- Vorlesbare Inhalte: Inhalte sind kompatibel mit Technologien, die Text vorlesen.
- Hohe Kontraste gemäß WCAG-Vorgaben: Visuelle Inhalte werden so gestaltet, dass sie auch bei Farbsehschwächen gut unterscheidbar sind.
Informationsinhalt in assistiven Textformaten
- Strukturierte und vorlesbare Inhalte (Alternativtexte, semantisches HTML): Texte und HTML sind so formatiert, dass unterstützende Technologien sie effizient interpretieren können.
- Responsives Design für Vergrößerungssoftware und hohe Kontraste: Webseiten passen sich verschiedenen Bildschirmgrößen an und unterstützen die Nutzung von Vergrößerungssoftware.
- Unterstützung durch Screenreader, Tools und Plugins: Tools, die Texte vergrößern, den Kontrast erhöhen oder die Laufweite anpassen, werden angeboten.
Darstellung von Informationen:
- Schriftart, Größe und Kontrast für verbesserte Lesbarkeit: Der Informationstext hat eine leicht lesbare Schriftgröße und Schriftform mit ausreichend Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Abständen. Er hat ausreichend Kontrast und ist hinsichtlich der Größe anpassbar.
Alternative Inhalte für Nicht-Text-Elemente
- Aussagekräftige Textalternativen für Bilder und Grafiken: Bilder und Grafiken erhalten Beschreibungen, die ihren Inhalt und Zweck gut vermitteln.
- Strukturierte Informationen: Informationen sind gut gegliedert, um die Navigation und das Verständnis zu erleichtern.
- Ausgezeichnete Überschriften, Listen für Aufzählungen, logische Gruppierungen in Formularen: Kategorisierungen und gruppierte Inhalte erleichtern das Durchsuchen und Navigieren.
Kohärente Bereitstellung elektronischer Informationen für Dienstleistungen
- Bedienbarkeit über die Tastatur: Alle Funktionen auf unseren Webseiten sind, wenn möglich, über die Tastatur bedienbar, um Menschen mit Bewegungseinschränkungen zu unterstützen.
- Differenzierung von Informationen: Informationen sind klar voneinander abgrenzbar, z. B. durch das Vorlesen von Links.
- Sprungmarken: Navigation und Inhalte können direkt über bestimmte Tags angesteuert werden, wodurch die Benutzerfreundlichkeit erhöht wird.
Feedback, Beschwerdemöglichkeit und Kontaktangaben
Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Produkte, Dienstleistungen und Selbstbedienungs-Geräte (SB-Geräte) sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern, etwa Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen, so bitten wir Sie, uns diese an folgende Emailadresse mitzuteilen bzw. das Online-Formular zu verwenden.
Kontaktmöglichkeit mit uns
Wir verbessern unsere Dienstleistungen ständig. Uns ist wichtig, dass Sie die Dienstleistungen gut nutzen können.
Wenn etwas nicht gut funktioniert oder Sie etwas nicht verstehen, melden Sie sich bei uns unter service@start-bausparkasse.at. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.
Fassung vom 28.06.2025