Wir möchten gerne Ihre Fragen beantworten und haben für Sie typische, häufig gestellte Anfragen aufgelistet. Vielleicht gibt es zu Ihrer Frage schon hier eine Antwort.
Das klassische Bausparen der start:bausparkasse setzt sich aus einem erhöhten Einstiegszinssatz und einer variablen Verzinsung zusammen. Der Einstiegszinssatz ist gültig bis zum übernächsten Halbjahresende ab Vertragsbeginn. Somit längstens 12 Monate. Danach wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung für den Rest der 6-jährigen Mindestlaufzeit abgelöst.
Der variable Zinssatz wird gemäß §§ 9 und 10 der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) für jedes Kalenderjahr wie folgt ermittelt: 80 % des unter anderem im Internet unter emmi-benchmarks.eu veröffentlichten Wertes des 12-Monats-EURIBOR (Stichtag ist der Monatsendwert vom November des jeweils vorangegangenen Jahres), vermindert um 1,0 Prozentpunkte und jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. Dieser Zinssatz bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von mindestens 0,01 % p.a. und maximal 4,00 % p.a.
Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % der gutgeschriebenen Zinsen.
Die beworbenen Zinssätze gelten bis zu einem Guthabenbetrag von EUR 9.500,--. Darüber hinausgehende Beträge werden mit 0,01 % p.a. verzinst.
Beispiel A.: Herr Müller schließt seinen Bausparvertrag am 1.9. eines Jahres ab. Das nächste Halbjahr endet am 31.12. des selben Jahres und das übernächste Halbjahr am 30.6. des Folgejahres. Somit erhält Herr Müller den Einstiegszinssatz bis einschließlich 30.6. des Folgejahres. Ab 1.7. des Folgejahres wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung abgelöst.
Beispiel B.: Frau Maier schließt ihren Bausparvertrag am 1.1. eines Jahres ab. In diesem Fall endet das nächste Halbjahr am 30.6. des selben Jahres und das übernächste Halbjahr am 31.12. des selben Jahres. Frau Maier erhält somit ihren Einstiegszinssatz bis einschließlich 31.12. des selben Jahres. Ab 1.1. des Folgejahres wird der Einstiegszinssatz durch die variable Verzinsung abgelöst.
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Sie können Ihren start:bausparvertrag natürlich auch sicher, bequem und einfach online abschließen.
Natürlich können Sie auch online einen neuen start:bausparvertrag für sich oder Ihr minderjähriges Kind abschließen. Es ist ganz einfach und Sie haben direkt im Online-Bausparantrag Hilfefunktionen zur Verfügung!
Jeder Deviseninländer kann einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen. Das ist jede natürliche Person, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Bei Abschluss für ein minderjähriges Kind muss ein gesetzlicher Vertreter (Vormund) angeführt sein, der den Antrag auch unterfertigen muss.
Ausnahme: 14 bis 18-jährige mit eigenem Einkommen.
Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung beträgt pro Person und Jahr
Der Prozentsatz für die staatliche Prämie wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf Basis der UDRB (Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen) festgelegt und liegt zwischen 1,5 % und 4 % pro Jahr.
Die Bemessungsgrundlage beträgt max. EUR 1.200,- pro Jahr und Person.
Aktuell ist die staatliche Bausparprämie in Höhe von 1,5 % festgesetzt worden.
Die steuerliche Mindestbindungsfrist beträgt 6 Jahre.
Nach Ende der Laufzeit ist das Guthaben frei verwendbar.
Sämtliche Stammdaten wie E-Mail-Adresse, Name oder Wohnadresse korrigieren Sie bitte über das entsprechende Änderungsformular. Sollte sich Ihre Kontonummer geändert haben verwenden Sie bitte das Formular zur Einzugsermächtigung.
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und übermitteln Sie dieses unterschrieben an uns. Sie können dies wahlweise über unser Upload-Tool, per Mail oder per Post an uns senden.
Möchten Sie nach Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist auf das Bausparguthaben zugreifen, müssen Sie dazu den Bausparvertrag schriftlich kündigen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Berater vor Ort oder senden Sie uns das Kündigungsformular bitte vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben an uns. Sie können dies wahlweise über unser Upload-Tool, per Mail oder per Post an uns senden.
Als widmungsgemäßer Verwendungszweck gilt:
Die steuerliche Mindestbindungsfrist ist 6 Jahre.
Bei vorzeitiger Kündigung mit widmungsgemäßer Verwendung kommt es zu
Sollten Sie bei vorzeitiger Kündigung das Bausparguthaben nicht widmungsgemäß verwenden, kommt es zusätzlich zum rückwirkenden Verlust der staatlichen Prämie!
Wenn wir Ihre Fragen noch nicht zufriedenstellend beantworten konnten, wenden Sie sich bitte an einen unserer Vertriebspartner vor Ort oder nehmen Sie über unser Kontaktformular bzw. per Mail direkt mit uns Kontakt auf.