Die aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen! Die österreichische Bundesregierung hat Maßnahmen gesetzt um die Verbreitung des Virus einzudämmen indem wir unsere sozialen Kontakte auf das Minimum reduzieren. Zusammen können wir jetzt einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das Coronavirus leisten und damit uns selbst und unsere Mitmenschen schützen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an:
vertriebsservice@start-bausparkasse.at
Plötzlich ein geringeres Einkommen oder keinen Job mehr? Aber Kreditraten müssen trotzdem bezahlt werden. Das kann in Zeiten von COVID-19 gerade jeden treffen. Füllen Sie gleich das
Online-Formular hier aus.
Bitte das
Online Formular ausfüllen und Ihren Nachweis über Ihre wirtschaftliche Betroffenheit, wie zum Beispiel ein geringeres Einkommen, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gleich hochladen.
Der Gesetzgeber hat die Kredite von Personen gestundet, die von der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind. Wir möchten Ihnen schnell und unbürokratisch den Nachweis ermöglichen, dass Ihr(e) Kredit(e) gestundet worden sind, wenn Sie vorübergehend keine Raten zahlen wollen. Wir benötigen dafür Nachweise Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit, zum Beispiel:
Weitere Antworten auf Fragen zum Thema Stundung finden sie unter dem Punkt FAQs weiter unten.
Vorgangsweise - wenn das Besparen des Bausparvertrages für Sie derzeit nicht möglich ist:
Für den Fall, dass es für Sie aufgrund der Corona-Krise derzeit schwierig ist den Bausparvertrag ununterbrochen weiter zu besparen, können Sie ganz unkompliziert einen vorübergehenden Einzahlungsstopp festlegen. Zahlen Sie erst dann wieder in Ihren Bausparer ein, wenn es für Sie wieder finanziell möglich ist.
Bitte schicken Sie uns ein formloses, von Ihnen unterschriebenes Schreiben per Mail an ansparen@start-bausparkasse.at,. Im Betreff geben Sie bitte das Stichwort "Einzug", das Datum ab wann Sie voraussichtlich wieder mit der Zahlung starten möchten und auch die Vertragsnummer des Bausparvertrags an. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte, wie gewohnt, an Ihren Bausparberater.
VORSICHT VOR PISHING E-MAILS UND SMS:
Die aktuelle Situation sorgt für Turbulenzen, und Betrüger nutzen diese Verunsicherung vielleicht aus. Bitte achten Sie bei SMS und E-Mails auf verdächtige Nachrichten
Sollten Sie verdächtige E-Mails oder SMS erhalten, klicken Sie bitte nichts an und öffnen keine Dateianhänge, sondern löschen Sie diese Nachricht umgehend! Lediglich das Lesen und der Erhalt sind ungefährlich.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und achten Sie auf Ihre Gesundheit!
Ihr start:bausparkassen-Team
Als Verbraucher und Kleinstunternehmen können Sie die Rückzahlung von Kreditraten (Kapitaltilgung und Zinsen) bei Krediten unkompliziert aussetzen, um finanzielle Engpässe aus der COVID-19-Krise zu überbrücken. Die Voraussetzung für die Aussetzung der Zahlungen ist, dass Sie als Kreditnehmer aufgrund der COVID-19-Pandemie zum Beispiel ein niedrigeres Einkommen beziehungsweise einen finanziellen Engpass haben. Um dies nachzuweisen, stellen wir Ihnen ein
Online-Formular auf unserer Website zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen und übermitteln Sie uns den Nachweis, dass Ihre Einnahmeausfälle auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit). Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.
Ja, sofern Sie nach wie vor finanziell von COVID-19 betroffen sind, füllen Sie bitte das online-Formular aus und laden Sie Ihre Nachweise hoch.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Antwort per Post, ob Ihre Raten gestundet werden. Bei mehreren Kreditnehmern wird jeder Kreditnehmer separat über das Ergebnis informiert. Wir bearbeiten die Anfragen unserer Kunden raschestmöglich nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Tage dauern kann. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen!
Pro Kredit bitten wir Sie, ein separates Formular zu befüllen. Füllen Sie daher für jeden Kredit, der gestundet werden soll, das
Online-Formular auf unserer Website aus und legen Sie den Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit von der COVID-19-Pandemie immer bei. Damit helfen Sie uns, die Bearbeitung zu beschleunigen. Hinweis: Bei mehreren Kreditnehmern reicht es aus, dass einer der Kreditnehmer den Nachweis für die wirtschaftliche Betroffenheit (zB Arbeitlosigkeit) erbringt.
Nein, um die gesetzliche Kreditstundung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Lastschrifteinzug (z.B. zulasten Ihres Kontos bei einer anderen Bank) nicht stornieren. Bitte füllen Sie dafür unser
Online-Formular aus, indem Sie den Anweisungen darin folgen und uns den Antrag inklusive Nachweisen übermitteln.
Die ursprünglich geplante Kreditlaufzeit wird entsprechend um die Zeit der Aussetzung verlängert. Sie müssen die ausstehenden Beträge also nicht nach Ablauf des Stundungszeitraums auf einmal nachzahlen, sondern können weiter regelmäßig Ihre Kreditraten zahlen.
Nein, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zu den Stundungen hat die start:bausparkasse entschieden, das Stundungsentgelt gemäß Preisblatt „Entgelte und Kostenersatz-Anlastungen für Sonderleistungen gemäß § 27 ABB“ in der Höhe von 50 € pro genehmigter Stundung bis Ende Jänner 2021 nicht einzuheben. Während der gesetzlichen Stundung werden für das aushaftende Kapital nach unserer Auslegung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes die Sollzinsen Ihrem Kreditkonto weiterhin angelastet. Sie müssen diese allerdings während des gestundeten Zeitraumes nicht bezahlen, sondern diese werden im Anschluss auf die restlichen Raten bis zum Laufzeitende verteilt. Dadurch erhöhen sich Ihre monatlichen Raten.“
Nein. Bestehende Vereinbarungen bleiben unverändert aufrecht.
Die COVID-19-Kreditstundung tritt zwar von Gesetzes wegen ein, ohne Ihr Mitwirken wissen wir aber nicht, ob Ihre Kredite davon erfasst sind und ob Sie die Stundung auch wirklich in Anspruch nehmen wollen. Ohne Ihr Mitwirken ist daher eine Berücksichtigung der Stundung nicht möglich.
Zinszahlungen und Tilgungsleistungen bzw. Pauschalraten können für Verbraucher- und Kleinstunternehmerkreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 ausgesetzt werden. Zinszahlungen und Tilgungsleistungen bzw. Pauschalraten, die vor oder nach diesem Zeitraum fällig geworden sind/fällig werden, sind von der gesetzlichen Stundungsregelung nicht umfasst.
Sollten Sie Ihre Kreditrückzahlungen, wie gewohnt, vornehmen wollen, müssen Sie dafür nichts machen. Nur wenn Sie den Kredit stunden lassen wollen, teilen Sie das der Bank mit.
Sollten Sie die Stundung bereits mittels Online-Formular - aber ohne Nachweis (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit) - eingereicht haben, können Sie den Nachweis innerhalb der nächsten 30 Tage nachreichen. Bitte füllen Sie dafür das Online-Formular nochmals mit Ihren Daten aus und laden Sie den Nachweis hoch. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.