Wir möchten gerne Ihre Fragen beantworten und haben für Sie typische häufig gestellte Anfragen aufgelistet. Vielleicht gibt es zu Ihrer Frage schon hier eine Antwort.
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Jede Person, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz hat und eine Finanzierung für wohnungswirtschaftliche Zwecke in Österreich benötigt.
Eine Bausparfinanzierung kann für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Das sind im Speziellen:
Weiters können Bauspardarlehen für Maßnahmen der Bildung und Pflege beantragt werden.
Je nach Verwendungszweck werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Baugrundkauf
Hausbau
Zu-/Umbau
Renovierung
Bei Baubewilligungspflicht zusätzlich:
Kauf eines Eigenheimes
Kauf einer Eigentumswohnung
Umschuldung
> Bei Unselbstständigen: z.B. Gehaltsbestätigungen des Arbeitsgebers
> Bei Selbstständigen: Bilanz, GuV der letzten 3 Jahre
> Einkommensteuerbescheid, Saldenliste des laufendes Jahres
Auch bestehende start:bausparverträge können als Basis für eine gewünschte Finanzierung herangezogen werden.
Für nähere Informationen wenden Sie sich an einen start:Berater.
Ein Bauspardarlehen ist grundsätzlich hypothekarisch zu besichern.
Nach Zuteilung des Bausparvertrages kann das Bauspardarlehen jederzeit ohne gesonderte Gebühren zurückgezahlt werden. Auch erhöhte Ratenzahlungen sind ohne Einschränkungen möglich. Ausgenommen davon sind Produkte mit einer Fixzinsphase. Lediglich während der Zwischenfinanzierungsphase wird für Sondertilgungen (mehr als 10 % der Vertragssumme) ein Vorfälligkeitsentgelt von 1 % verrechnet.
Grundsätzlich beginnt die Rückzahlung mit nächstfolgendem Monat nach der Darlehensauszahlung.