Mit welchem Guthaben können Sie nach 6 Jahren rechnen? Der Bausparrechner zeigt Ihnen das Ergebnis!
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Vertragsbeginn und Ersteinzahlung: Valuta 01.06.2023.
Aktuell wird für prämienwirksame Einzahlungsbeträge eine Bausparprämie von 1,5 % berücksichtigt. Der Prozentsatz für die Berechnung der Bausparprämie wird jedes Jahr durch das Finanzministerium ermittelt und beträgt mindestens 1,5 % sowie maximal 4 % der jährlichen Sparleistung von höchstens EUR 1.200,-- pro Person. Die Bausparprämie wird jeweils mit Valuta 31.01. des Folgejahres gut geschrieben.
Bis zum übernächsten Halbjahresende beträgt der Einstiegszinssatz 3 % p.a., danach wird das Guthaben variabel verzinst
Für die Berechnung des Mindestguthabens wird ein variabler Zinssatz von 0,01 % p.a. und eine Bausparprämie von 1,5 % für prämienwirksame Einzahlungen unterstellt.
Für die Berechnung des Maximalguthabens wird ab 2023 ein variabler Zinssatz von 4,00 % p.a. sowie ab 2024 eine Bausparprämie von 4 % der prämienwirksamen Einzahlungen angenommen.
Das Kontoführungsentgelt beträgt derzeit EUR 14,40 pro Kalenderjahr und ist in der Berechnung berücksichtigt. Das Kontoführungsentgelt fällt nur pro volles Kalenderjahr an und wird für Rumpfjahre nicht verrechnet. Beim PLUS-Bausparen wird kein Kontoführungsentgelt verrechnet.
Bei Kündigung vor Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist von 6 Jahren (Tarif L) bzw. bei Nichterreichung des Sparzieles (Tarif L und J) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 0,8 % der Vertragssumme verrechnet (§ 7 ABB). Weiters wird bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Bausparguthabens die Bausparprämie rückgerechnet.
Die Angaben sind unverbindliche Richtwerte und gelten vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen, wie z.B. Änderungen des EStG und der KESt. Anpassungen bei der Bausparprämie, des variablen Zinssatzes und des wertgesicherten Spesenbeitrages können zu Abweichungen führen.
Stand: 01.06.2023, bis auf Weiteres
Vertragsbeginn und Ersteinzahlung: Valuta: 01.03.2024. Bis zum übernächsten Halbjahresende beträgt der Einstiegszinssatz 3 % p.a. (beim JUGEND-Bausparen beträgt der Einstiegszinssatz 3,5 % p.a.), danach wird das Guthaben variabel verzinst. Der variable Zinssatz wird gemäß §§ 9 und 10 der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) für jedes Kalenderjahr wie folgt ermittelt: 80 % des unter anderem im Internet unter emmi-benchmarks.eu veröffentlichten Wertes des 12-Monats-EURIBOR (Stichtag ist der letzte Bankarbeitstag im November des jeweils vorangegangenen Jahres), vermindert um 1,0 Prozentpunkte und jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
Dieser Zinssatz bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von mindestens 0,01 % p.a. und maximal 4,00 % p.a.
Die beworbenen Zinssätze gelten bis zu einem Guthabensbetrag von EUR 9.500,--. Darüber hinausgehende Beträge werden mit 0,01 % p.a. verzinst.
Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % der gutgeschriebenen Zinsen.
Das Kontoführungsentgelt beträgt derzeit EUR 14,40 pro Kalenderjahr und ist in der Berechnung berücksichtigt. Das Kontoführungsentgelt fällt nur pro volles Kalenderjahr an und wird für Rumpfjahre nicht verrechnet. Bei PLUS-Bausparen und JUGEND-PLUS Bausparen wird kein Kontoführungsentgelt verrechnet.
Informationen über Anpassungsintervalle, Indikatorregelung, Bandbreiten und die Bausparprämie erhalten Sie auch in unseren ABB.
Klassisches Bausparen: Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von EUR 100,-- :
Mindestvariante: 0,24 % (vor KESt)
Höchstvariante: 4,8 % (vor KESt)
PLUS-Bausparen: Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von EUR 100,-- :
Mindestvariante: 0,07 % (vor KESt)
Höchstvariante: 3,98 % (vor KESt)
JUGEND Bausparen klassisch: Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von EUR 100,-- :
Mindestvariante: 0,25 % (vor KESt)
Höchstvariante: 4,81 % (vor KESt)
JUGEND PLUS-Bausparen: Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz bei einem monatlichen Sparbetrag von EUR 100,-- :
Mindestvariante: 0,08 % (vor KESt)
Höchstvariante: 3,99 % (vor KESt)
Stand: 01.03.2024 bis auf Weiteres